Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister § 62 Personenstandsgesetz

Eine Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister kann nur von der eingetragenen Person verlangt werden sowie von seinem eingetragenen Lebenspartner, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr von EUR 10,–. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück ebenfalls EUR 10,–. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Optionale Registrierung

Sie können dieses Verfahren auch ohne eine Registrierung nutzen.